Faktencheck

Hier finden Sie Fakten zu STRABS, STREBS, Haftung, Planung und Kosten

STRABS (Straßenausbaubeitragssatzung) ist rückwirkend zum 01.01.2018 abgeschafft

  • Diese wurde bisher auf Straßen angewendet, die bereits als erschlossen gelten. Bei einer Erneuerung solcher Straßen konnten höchstens 80% der Kosten auf die Anlieger umgelegt werden.

STREBS (Erschließungsbeitragssatzung)

  • Mit dieser Satzung werden in neuen Baugebieten Straßen mit in der Regel 90% Beteiligung der Anlieger abgerechnet. Dies wird mit dem Vorteil der Anlieger begründet, was ja auch stimmt, wenn aus Ackerland Bauland wird und Anlieger ihr neues Bauland überhaupt erreichen können. Häufig wird das heute durch Investoren bzw. städtebauliche Verträge geregelt.
  • Für die Johannishöhe (wie auch für Eichenstraße und Am Gereut) ist von Bedeutung, dass diese Satzung auch für alte, seit langem bestehende Straßen gelten soll, auch wenn Anlieger seit 30 Jahren und mehr dort wohnen (fiktive Ersterschließung).
  • Das Bundesverfassungsgericht hat dies als verfassungswidrig eingestuft, weshalb der Gesetzgeber 2016 die Verjährungsfrist von 25 Jahren für bestehende Altanlagen in das Kommunalabgabengesetz aufgenommen hat. Allerdings wurde den Kommunen eine Übergangsfrist bis zum 31.03. 2021 eingeräumt. Die enorme Ungerechtigkeit dieser Frist war auch dem Gesetzgeber klar: Den Kommunen wurde in Art 13 (6) für diese Altfälle die Möglichkeit eingeräumt, durch Änderung der Satzung nur 2/3 der Kosten auf die Anlieger umzulegen, (womit eine den Straßenausbaubeiträgen bis 31.12.2017 vergleichbare Situation hergestellt werden konnte).
  • Es ist anzunehmen, dass Kommunen von Landratsämtern gedrängt wurden, diese Übergangsfrist noch auszunutzen.
  • Für Straßen, die bereits vor 1961 bestanden und als historische Straßen gelten, ist eine Abrechnung nach Erschließungsbeitragrecht nicht möglich.
  • Laut Koalitionsvertrag neu ist, dass “ …… als zweckgebundene Pauschalen zur Verfügung“  gestellt werden, wodurch auch die  fiktive Ersterschließung abgegolten wird.
  • Art 13 (6) wird nun wegen der abgeschafften Straßenausbaubeiträge angepasst. Laut Pressemitteilung des Bayrischen Staatsministeriums des Innern vom 27.02.2019 ermöglicht „die vorgesehene Änderung des Kommunalabgabengesetzes den Gemeinden, für diese Altanlagen Beiträge, die im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 entstehen, nach eigenem Ermessen teilweise oder vollständig zu erlassen.“ Dazu folgendes Zitat des Vorsitzenden des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzen Josef Zellmeier (CSU): „Ich gehe davon aus, wer 25 Jahre nicht abgerechnet hat, hatte auch nicht wirklich ernsthaft vor, es in nächster Zeit zu tun.“ (SZ vom 28.02.2019)

Zur Klarstellung:

  • Niemand zwingt eine Gemeinde, eine Straße auszubauen,
  • Am 10.12.2018 weist das Innenministerium in Erläuterungen zum Vollzug des Gesetzes auf Seite 33/34 bezüglich der Erschließung von Altanlagen auf Folgendes hin: „Gemeinden sind nicht verpflichtet, bei Straßen, die noch nicht erstmalig hergestellt sind, … technische Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, um eine Abrechnung nach Erschließungsbeitragssrecht zu ermöglichen. Sie haben  „mehrere Handlungsmöglichkeiten“, ob dies „unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar ist.“
  • Damit erübrigt sich auch das Argument einer möglichen Haftung

Sicherheit

  • Sicherheitsfragen sollte ein Fachmann der Polizei beantworten, aber eigentlich hatten wir erwartet, dass dies bereits Thema einer teuren Planung ist. Ein für Schulwegsicherheit zuständiger Polizist hat uns versichert, dass dafür kein Ausbau der Johannishöhe nötig ist.
  • Die geplante Rennstrecke vom Wasserturm zum Dt. Heim ist vor allem im Winter wegen des Gefälles von 15% eine Gefahr. (Auf Asphalt rutscht sich’s besser, Salzstreuung??)
  • Wie sollte das mit dem Schulbus noch mal funktionieren?
  • Ein Fußweg, der in einer Kurve die Seite wechselt, ist eine größere Gefahr, als gar kein Fußweg.
  • Wieso ist eine Spritzdecke im Innenbereich gefährlicher bzw. ein größeres Haftungsrisiko als im Außenbereich?

Haftung

  • Die Bürgermeisterin begründet den Vollausbau der Johannishöhe mit möglicher Haftung (siehe Münchener Merkur vom 22.11.2017).
  • Und wie ist das mit der Haftung, wenn die Gemeinde Kottgeisering bewusst Wasserrohrbrüche, z. B. in der Kreuzackersiedlung, in Kauf nimmt, nur weil sie zunächst die Johannishöhe ausbauen möchte, trotz anderer Ansicht des betreuenden Ing.- Büros? (vergl. 5-Jahres-Plan)
  • Anders als von der Bürgermeisterin angeführt hat die Gemeinde keine haftungsrechtlichen und schon gar keine strafrechtliche Konsequenzen bei einem Nichtausbau zu befürchten. Ein diesbezügliches Verfahren vor dem OLG Naumburg hat nicht zur Verurteilung geführt, nachzulesen in den Stellungnahmen des Innenministeriums im Protokoll des Innenausschusses des Bayerischen Landtags vom 17.05.2015 Seiten 34 und 212 (vergleiche auch Gespräch mit der Kommunalaufsicht). Eine mögliche Haftung hat zunächst nichts mit der Art des Ausbaus zu tun und steht unserer Meinung nach eindeutig im BayStrWG

Straßenplanung

    2 Tage vor der Sitzung am 20.11.2017 lag den Gemeinderäten der Plan des Ingenieurbüros noch nicht vor.
  • Nach früherer Aussage der Bürgermeisterin sollte der Gemeinderat beschließen, welche von 2-3 Varianten weiter verfolgt werden solle, tatsächlich wurde nur die „Luxusvariante“ vorgestellt.
  • Der vorgelegte Plan ignoriert die Realitäten 
  • Welchen Sinn hat ein 1,5 Meter breiter teurer gepflasterter Fußweg, wenn z. B. der im August 2018 neu geteerte Fußweg in der Villenstraße Nord zum Teil nicht mal 1 Meter breit ist?
  • Der geplante Fußweg endet im Westen an einer Pferdewiese, bzw. einem Bach.
  • Der geplante Fußweg südlich des Kreisels verläuft auf der Villenstraße und endet im Nirwana.
  • Der geplante Fußweg verläuft an Gemeindegrundstücken (Kosten für Winterdienst!).
  • Nördlich des Kastanienkreisels stehen zwischen den Grundstücken weniger als 4,5m zur Verfügung.
  • Ob der Forst Land abgibt, ist nach eigener Aussage der Bürgermeisterin nicht geklärt.
  • Wie viele Bäume fallen dieser Straße zum Opfer?

Kosten

  • Die Kosten für diese unsinnige Planung sind rausgeworfenes Geld. Für 2018 sind weitere 40.000 Euro für Planung in den Haushalt eingestellt. Im Ansatz vom 13.03. 2017 waren noch 90.000€ vorgesehen, wie von der Bürgermeisterin bestätigt wurde.
  • Das bedeutet, dass zu den vom Ingenieur genannten Kosten von 915.000€ inklusive Mehrwertsteuer noch die Planungskosten von ca 120.000€ + Grunderwerb + ?? hinzukommen. Bei Berücksichtigung einer Kostensteigerung von 45,5 % vor der Ausschreibung, wie sie vom Ingenieurbüro bei der Wasserleitung in der Villenstraße Süd am 23. April 2018 eingeräumt wurde, ergibt sich für die Johannishöhe ein Betrag von über 1,5 Millionen zzgl. Grunderwerb und weiterer Kosten. Nach der Ausschreibung werden sich die Kosten wegen der Auslastung von Tiefbauunternehmen noch weiter erhöhen.
  • Laut Aussage des Ingenieurs soll eine schmalere Straße ohne gepflasterten Fußweg kaum billiger werden. Wie kann das sein?