Wie andere Gemeinden mit der Strebs umgehen:
Die Petition „Strabs abschaffen aber richtig“ hat über 8000 Unterschriften erhalten.
Bei der Abschaffung der Strabs wurde mit der Übergangsfrist für Altanlagen bis 2021 noch eine Einnahmequelle für die Kommunen offen gehalten, in der Hoffnung, dass dies vor der Landtagswahl nicht allzu sehr in den Medien thematisiert wird. Deshalb haben wir diese Initiative begrüßt und unterstützt.
Volksbegehren der Freien Wähler
Mit der Abschaffung der Strabs entfällt die Geschäftsgrundlage für das Volksbegehren. Zugelassen wurde es mit über 189.000 Unterschriften, insgesamt haben ca 340.000 Bürger unterschrieben.
3. Aus der Gemeinderatsitzung am 12.03.2018
Obwohl nicht auf der Tagesordnung, kam die Johannishöhe in der Sitzung mehrfach vor:
4. Offener Brief der BI an die Bürgermeisterin
Die nahezu vollständig anwesenden Mitglieder der BI haben am 11.02.2018 einen offenen Brief der BI an die Bürgermeisterin verabschiedet. (Münchener Merkur (13.02.2018))
Gesetzentwurf der Freien Wähler
Am 06.03.2018 haben die Freien Wähler einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der STRABS vorgestellt. Darin sind auch Altfälle bei den Erschließungsbeiträgen berücksichtigt.
5. Begehung der Johannishöhe mit der Bundestagsabgeordneten Beate Walter-Rosenheimer
Die Bundestagsabgeordnete der GRÜNEN Beate Walter-Rosenheimer hat am Sonntag den 11.02.2018 mit über 40 interessierten Anwohnern die rabiate Abholzung in der Johannishöhe angesehen. Die zahlreich anwesenden Anlieger haben ihr von den Ausbauplänen der Gemeinde berichtet.
Radikale Abholzung in der Johannishöhe
Samstag (03.02.18) früh gegen 07.15 Uhr wurden die Anwohner der Johannishöhe in der Gemeinde Kottgeisering von schwerem Arbeitsgerät und Motorsägen geweckt. Und wer auf die ehemalige Pferdekoppel blickte, für die in den letzten Jahren immer wieder Bauvorhaben im Gemeinderat diskutiert wurden, musste mit ansehen, wie eines der schönsten Teilstücke der Johannishöhe, nämlich die Strecke zwischen Deutschem Heim und den ersten Häusern oberhalb der ehemaligen Pferdekoppel vernichtet wurde. Ausgerechnet in dem Abschnitt, in der die Johannishöhe mit beidseitigem Baumbewuchs einen wunderschönen Alleecharakter hat, wurden rund zwei Dutzend stattliche Bäume, darunter hauptsächlich kerngesunde Buchen, in kürzester Zeit gefällt – siehe Fotos 1 (Vorher) und 2 (Nachher).
Vermutlich aufgeschreckt durch die Pläne der Gemeinde, die Straße und den Gehsteig über das Privateigentum des Besitzers der ehemaligen Pferdekoppel zu legen, hat dieser Fakten zu seinen Gunsten geschaffen, bevor die Gemeinde ihm zuvor kommen konnte.
Besonders bemerkenswert ist, dass der Besitzer der ehemaligen Pferdekoppel von den Plänen durch die Gemeinde nicht einmal informiert war, da darf man sich nicht wundern, dass dieser gehandelt hat, ebenfalls ohne jemanden zuvor zu informieren.
Siehe dazu Artikel in der Süddeutschen Zeitung (5.2.2018) und Münchener Merkur (6.2.2018) und Statement der GRÜNEN
Keine Straßenausbau Beitragsbescheide in Bayern
Innenminister Joachim Hermann hat am 07.02.2018 die Kommunen angewiesen, keine Beitragsbescheide mehr herauszugeben, bis Rechtssicherheit hergestellt ist ( Münchener Merkur (7.2.2018)).
Volksbegehren der Freien Wähler zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Am 22. 01. 2018 beginnt die Unterschriftensammlung Sie endet, wenn die erforderlichen 25000 Unterschriften vorliegen.
Solange das Vorhaben der CSU nicht in ein Gesetz eingeflossen ist, wird die BI Johannishöhe die Unterschriftenaktion unterstützen und bittet Sie darum, auch mit Ihrer Unterschrift den Druck, der zu dem CSU Beschluss geführt hat, aufrecht zu erhalten.
CSU beschließt Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Am 17.01.2018 hat die CSU auf ihrer Klausurtagung in Kloster Banz die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge noch in dieser Legislaturperiode beschlossen. Auch bereits begonnene und noch nicht abgerechnete Ausbauvorhaben sollen nicht mehr auf den Bürger angewälzt werden können. Damit hat sich in der CSU die Richtung durchgesetzt, die der Landtagsabgeordnete von FFB Bocklet in dem SZ Artikel CSU will Freien Wählern Wahlkampfthema nehmen schon angedeutet hatte.
Dabei wird auch das Problem der „fiktiven Ersterschließung“, mit berücksichtigt werden. Dies hat uns Dr. Florian Herrmann, Vorsitzender des Innenausschuss im Bayr. Landtag, in einer Email mitgeteilt.
Wir hoffen, dass die Gemeinde wegen dieser neuen Sachlage den Ausbau der Johannishöhe nicht weiter vorantreibt.
Eine Erläuterung der Straßenausbaubeiträge finden Sie im Faktencheck
6. Ingenieursplanung für ca. 90.000€
Nachdem bereits ca 30.000€ für die verfehlte Vorplanung (Faktencheck) ausgegeben ist, will die Bürgermeisterin möglicherweise im Frühjahr die weitere Planung in Auftrag geben. Jedenfalls hat sie bestätigt, dass der Betrag von 90.000€ im Haushalt 2018 vorgesehen ist. Angesichts der Zukunft der STRABS und eines geplanten Baubeginns erst 2 Jahre später wäre das gegenüber den Anliegern der Johannishöhe höchst unfair und eine Verschwendung von öffentlichen Geldern.
Insgesamt belaufen sich die veranschlagten Kosten auf 915.000€ inklusive Mehrwertsteuer + Planungskosten von 120.000€ + Kosten für Grunderwerb
Da vom zuständigen Ingenieur bereits verneint wurde, dass eine schmalere Straße billiger würde, fürchten wir nach wie vor um den naturnahen Charakter der Straße.
7. Transparenz
Inzwischen versucht die Bürgermeisterin mehr Transparenz durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt herzustellen. Der in der Sitzung am 20.11.2017 vorgestellte Zeitplan wurde im Januarheft veröffentlicht, allerdings ohne den Hinweis, den Straßenausbau Johannishöhe mit der Wasserleitungserneuerung 2020/21 zu verbinden.
Die Transparenz ist aber nur vordergründig vorhanden:
8. Winterdienst zerstört die neu hergerichtete Straße
Am 2.12. und am 4.12. wurde die neu aufgebrachte Fahrbahndecke durch unsachgemäßen Einsatz des Schneeräumers massiv beschädigt, das Profil zum Ableiten des Oberflächenwassers eingeebnet und auch die neuen Deckel der Wasserleitung gelockert und zum Teil zerstört. Wir hoffen, dass dies nicht als Vorwand für einen Vollausbau benutzt wird.
9. Gespräch mit der Kommunalaufsicht am 29.11.2017
Das von der Bürgermeisterin gewünschte Gespräch von Vertretern der Bürgerinitiative mit ihr, der Leiterin der Verwaltungsgemeinschaft und der Kommunalaufsicht hat statt gefunden. Einige der dort besprochenen Sachverhalte sind auch im Artikel der SZ vom 11.12.2017 thematisiert.
Herr M. legte Wert auf die Feststellung, dass Straßenbau eine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei. Damit und mit einem Urteil zur Veruntreuung von Geldern wegen nicht eingenommener Beiträge versuchte er, eine angebliche Haftungsproblematik zu begründen.
Er relativierte seine Position in einem Schreiben vom 30.11.2017: „Die Einstufung … bedeutet nicht, dass die Gemeinde keine eigene Entscheidungskompetenz mehr besitzt. Vielmehr obliegt es dem politischen Gremium, hierzu eine Prioritätenliste zu erstellen, in der auch die anderen Pflichtaufgaben mit Eingang finden. Dass sich hierbei allerdings immer wieder Änderungen ergeben können, z. B. wenn Unvorhersehbares im Bereich anderer Pflichtaufgaben auftritt, ist systemimmanent.“
Siehe Faktencheck – Haftung
10. Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2017
TOP 3: Das Planungsbüro hat eine völlig absurde Vorplanung zum Vollausbau präsentiert, ohne jeden Realitätsbezug. Die Zeit der Gemeinderäte und Bürger mit so einer Vorstellung zu vergeuden, ist eine Respektlosigkeit. Siehe Faktencheck. Beschlossen wurde, dass das Ing.- Büro eine Lösung mit weniger bis 0 Bürgersteig erarbeitet.
TOP 4: Der Antrag, „… die Entscheidung über einen Ausbau vorläufig zurückzustellen …“ wurde abgelehnt.
TOP 5: 5-Jahresplan zu Wasserleitungserneuerung und Straßenbau:
Die Reihenfolge ist bemerkenswert
Wasser:
Straßenbau: hier wurde nur die Reihenfolge angegeben
Warum soll die Johannishöhe überhaupt ausgebaut werden? Das ist weder erforderlich noch bietet es irgend einen Vorteil für die Anlieger. (BayKAG 5 (1)).
Deshalb bitten wir den Gemeinderat, auf den Vollausbau zu verzichten und die Johannishöhe als verkehrsarmen Spazierweg zu erhalten. Die Übergangsfrist des Kommunalabgabengesetzes (BayKAG 5a (1)) war sicher nicht für solche alten Straßen wie die Johannishöhe gedacht. Halten Sie es wie die Stadt FFB, die den Ausbau der 3 in Frage kommenden Straßen nicht nur deshalb vorzieht, um von den Anliegern einen hohen Kostenanteil fordern zu können. (SZ vom 8.8.2017). Gegen Straßenausbaubeitragssatzungen sind in Bayern Klagen anhängig bis zum bayerischen Verwaltungsgerichtshof und auch in der Politik mehren sich die Anzeichen, dass die bestehende Regelung keinen Bestand haben wird.
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